Je nach Typ der Arbeit gelten bestimmte Anforderungen an den Umfang und die Inhalte der von mir betreuten Arbeiten. Als verbindlicher Rahmen gilt jeweils für den Umfang des Textteils („Netto-Umfang”):

  • Hausarbeit: 3000 bis 4500 Wörter, entspricht ca. 10–15 Seiten
  • Bachelorarbeit: 12.000 bis 15.000 Wörter, entspricht ca. 40–50 Seiten
  • Masterarbeit: 20.000 bis 24.000 Wörter, entspricht ca. 60–80 Seiten
  • Assignments und Praxisaufgaben: gemäß Aufgabenbeschreibung

Wird der Rahmen einer eingereichten Arbeit unter- oder überschritten, kann die Arbeit als formal unzureichend gelten und damit nicht bestanden sein. In jedem Fall führt eine Unter- oder Überschreitung des Rahmens zu einer Abwertung.

Die aktuelle Wortzahl wird in Word am linken unteren Fensterrand angezeigt.

Hinweis: Dieser Leitfaden umfasst ca. 6.700 Wörter netto.

Eine schriftliche Arbeit enthält folgende Elemente (in dieser Reihenfolge):

  • Deckblatt
  • ggf. Sperrvermerk
  • Inhaltsverzeichnis *
  • ggf. Abkürzungsverzeichnis
  • ggf. Abbildungsverzeichnis
  • ggf. Tabellenverzeichnis
  • ggf. Symbolverzeichnis
  • Textteil *
  • Literaturverzeichnis *
  • Übersicht verwendeter Hilfsmittel *
  • ggf. Anhang
  • Eigenständigkeitserklärung *

Die in allen Hausarbeiten (auch Mastery Papers) sowie Bachelor- und Master-Arbeiten obligatorischen Elemente sind mit einem * gekennzeichnet. Die Elemente mit dem Zusatz „ggf.” sind unter bestimmten Bedingungen obligatorisch, die in dem jeweiligen Abschnitt definiert werden. Jedes Element beginnt auf einer neuen, bei gedruckten Arbeiten ungeraden Seite.

2.1 Deckblatt

Das Deckblatt ist bei gedruckten Arbeiten durch die transparente Deckelfolie sichtbar. In PDF-Dateien ist es die erste Seite und vermittelt den ersten Eindruck von Ihrer Arbeit. Es enthält folgende Angaben:

  • Name der Hochschule („Hochschule Bielefeld – University of Applied Sciences and Arts”)
  • Bezeichnung der Arbeit (z. B. „Mastery Paper”, „Hausarbeit”, „Projektbericht”, „Bericht über die Praxisphase”, „Bachelor-Thesis” oder „Master-Thesis”)
  • bei Mastery Papers, Hausarbeiten und Projektberichten zusätzlich die Bezeichnung der Lehrveranstaltung (z. B. „Berufspädagogik 2”, „Elektrotechnik 1” etc.)
  • Titel bzw. Thema der Arbeit
  • Name des Prüfers („Prüfer: Prof. Dr.-Ing. Thorsten Jungmann”)
  • ggf. Name der fachlichen Betreuerin bzw. des fachlichen Betreuers (z. B. „Betreuerin: Ulrike Büscher M. A.“)
  • Ihre Daten: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse (…@hsbi.de), Matrikelnummer, Studiengang und aktuelle Semesterzahl
  • ggf. Datum der Anmeldung
  • Datum der Abgabe

Das Deckblatt ist die erste Seite Ihrer Arbeit und zählt als Seite i (römisch eins), trägt aber keine sichtbare Seitenzahl.

2.2 Sperrvermerk

Prinzipiell: Falls eine Arbeit persönliche oder unternehmensinterne Daten beinhaltet, kann sie mit einem Sperrvermerk versehen werden, der dem Inhaltsverzeichnis voranzustellen ist. Das kann z. B. so aussehen:

Sperrvermerk

„Die vorliegende Abschlussarbeit mit dem Titel … enthält unternehmensinterne Daten der Firma … Daher ist sie nur zur Vorlage bei der Hochschule Bielefeld sowie den Begutachtern der Arbeit bestimmt. Für die Öffentlichkeit und dritte Personen darf sie nicht zugänglich sein. (Ort, Datum) (Eigenhändige Unterschrift)”

Die Seitenzahl des Sperrvermerks, wenn vorhanden, ist die römische Zahl „iii”.

Ein Sperrvermerk steht sowohl der Vergleichbarkeit von Arbeiten als auch der wissenschaftlichen Nutzung entgegen. Aus diesem Grund betreue ich vorrangig Arbeiten ohne Sperrvermerk. Bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen ist ein Sperrvermerk jedoch manchmal unvermeidbar. Bitte klären Sie dies frühzeitig im Betreuungsprozess.

2.3 Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis spiegelt die Gliederung der Arbeit wider. Eine gute Gliederung ist das Herzstück einer jeden wissenschaftlichen Arbeit. In der Gliederung findet sich die logische Gedankenfolge (der „vertikale rote Faden”) der Bearbeitung wieder. Eine gute schriftliche Arbeit zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass anhand der Gliederung bzw. des Inhaltsverzeichnisses die Gedankenfolge nachvollzogen werden kann, ohne den Text gelesen zu haben.

Ihre Arbeit soll nicht mehr als drei Gliederungsebenen haben (1, 1.1, 1.1.1), keine 1.1.1.1. Zudem muss jede Ebene sinnvoll gefüllt sein (kein alleinstehendes 3.1 ohne 3.2).

Das Inhaltsverzeichnis erfasst – mit Ausnahme des Deckblattes, seiner selbst und der Eigenständigkeitserklärung – alle Bestandteile der Arbeit. Die Überschriften der Textteile sind wortwörtlich ins Inhaltsverzeichnis aufzunehmen. Es zeigt jeweils die Seitenzahl, auf der die Überschrift sich befindet. Um die einheitliche Formatierung und die Aktualität der Überschriften zu garantieren, soll das Inhaltsverzeichnis mithilfe der entsprechenden Funktion der Schreibsoftware erstellt werden. Händisch erstellte Inhaltsverzeichnisse sehen i. d. R. unprofessionell aus und enthalten nicht selten falsche Überschriften und Seitenzahlen.

Die Seitenzahl des Inhaltsverzeichnisses ist die römische Zahl „ii”, sofern kein Sperrvermerk vorliegt. Ansonsten ist es die „iii”. Das gilt für PDF-Versionen, da keine leeren Seiten nach Deckblatt und Sperrvermerk eingefügt werden. Die Unterschiede zwischen digitalen und gedruckten Arbeiten zeigt Tabelle 1.

Tabelle 1: Seitenzählung

ElementPDF-VersionDruckversion
Deckblatti (nicht angezeigt)i (nicht angezeigt)
Rückseite Deckblatt(entfällt)ii (nicht angezeigt)
Inhaltsverzeichnisiiiii
Rückseite Inhaltsverzeichnis(entfällt)iv
Weitere Verzeichnisseiii …v …
Textteil1 …1 …
Literaturverzeichnis……
Anhang……

2.4 Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungen sollen sparsam verwendet werden. In der jeweiligen Fachsprache missverständliche oder ungebräuchliche Akronyme, persönliche sowie unternehmensspezifische Abkürzungen sind zu vermeiden. Begriffe, die unvermeidlich abgekürzt werden müssen, sind jeweils beim ersten Vorkommen im Kapitel auszuschreiben und die Abkürzung (Abk.) ist in Klammern dahinter zu setzen. Im weiteren Verlauf des Kapitels können dann allein die Abk. verwendet werden. Allgemein gebräuchliche Abkürzungen, die im Duden stehen (wie „z. B.” oder „d. h.”), werden nicht in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen. Sollten Symbole, z. B. in Formeln, verwendet werden, sind diese gesondert im Symbolverzeichnis eindeutig zu erläutern.

Ein Abkürzungsverzeichnis ist anzulegen, wenn die Arbeit drei oder mehr Abkürzungen enthält.

Die Seitenzahl des Abkürzungsverzeichnisses ist eine römische Zahl in Kleinbuchstaben.

2.5 Abbildungsverzeichnis

Ein Abbildungsverzeichnis ist anzulegen, wenn die Arbeit drei oder mehr Abbildungen enthält.

Abbildungen sollen fortlaufend nummeriert werden und in der Reihenfolge ihres Vorkommens im Text unter Angabe des Wortes „Abbildung”, der Nummer, Überschrift und Seitenzahl im Abbildungsverzeichnis aufgeführt werden.

Es wird dringend empfohlen, das Abbildungsverzeichnis von Word automatisch aus den Beschriftungen generieren zu lassen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Einbindung von Abbildungen in den Text in Abschnitt 3.6.

Das Abbildungsverzeichnis steht i. d. R. auf einer eigenen Seite, die eine römische Zahl in Kleinbuchstaben trägt.

2.6 Tabellenverzeichnis

Ein Tabellenverzeichnis ist anzulegen, wenn die Arbeit drei oder mehr Tabellen enthält.

Tabellen sollen fortlaufend nummeriert werden und der Reihenfolge nach unter Angabe des Wortes „Tabelle”, der Nummer, Überschrift und Seitenzahl im Tabellenverzeichnis aufgeführt werden.

Es wird dringend empfohlen, das Tabellenverzeichnis von Word automatisch aus den Beschriftungen generieren zu lassen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Einbindung von Tabellen in den Text in Abschnitt 3.7.

Das Tabellenverzeichnis steht i. d. R. auf einer eigenen Seite, die eine römische Zahl in Kleinbuchstaben trägt.

2.7 Symbolverzeichnis

Sollten mathematische Symbole, z. B. für Variablen in Formeln, verwendet werden, sind diese im Symbolverzeichnis eindeutig aufzuführen.

Ein Symbolverzeichnis ist anzulegen, wenn die Arbeit drei oder mehr mathematische Symbole enthält.

Das Symbolverzeichnis steht i. d. R. auf einer eigenen Seite, die eine römische Zahl in Kleinbuchstaben trägt.

2.8 Textteil

Der Textteil besteht aus der Einleitung, dem Hauptteil und dem Schlussteil. Der Umfang dieses Teils wird als Netto-Umfang betrachtet, der sich innerhalb des am Anfang dieses Kapitels angegebenen Rahmens bewegen soll.

Ab hier werden die Seitenzahlen als arabische Ziffern formatiert, neu beginnend bei 1 und fortlaufend bis zur letzten Seite der Arbeit.

2.8.1 Einleitung

In der Einleitung greifen Sie folgende Aspekte auf:

  • die Aufgabenstellung bzw. die Motivation, aus der die Arbeit verfasst wird,
  • die Zielsetzung, die mit der Arbeit verfolgt wird, und
  • den Aufbau der Arbeit, also die Struktur und die logische Gliederung Ihrer Arbeit, aus der Ihre Gedankenfolge beim Schreiben klar wird.

Hier beginnt das immens wichtige, berühmt-berüchtigte „den Leser abholen”!

Wichtiger Hinweis:

Das Schreiben des Abschnittes über den Aufbau Ihrer Arbeit ist ein guter Test! Ist Ihre Arbeit logisch gegliedert und hat eine klare Struktur, dann fällt es Ihnen erfahrungsgemäß leicht, diesen Abschnitt zu schreiben. Sie können jedes Kapitel oder Unterkapitel in einem kurzen, prägnanten Satz inhaltlich skizzieren und die Zusammenhänge zwischen den Kapiteln bzw. den Ablauf Ihrer Argumentation eindeutig darstellen. Beim Schreiben dieses Abschnittes fallen Ihnen Abschnitte vor die Füße, die noch nicht die richtige Position innerhalb der Kapitelstruktur haben oder deren Relevanz für das Thema Ihrer Arbeit nicht eindeutig ist. Sie bemerken Fragmente, die die logische Gliederung und die klare Struktur stören, weil sie „da irgendwie nicht so richtig reinpassen”. Nehmen Sie das zum Anlass, Ihre Arbeit mit einigem Abstand nach einer kurzen Arbeitspause, z. B. nach dem Ausdrucken, einmal komplett mit kritischem Blick zu lesen und zu prüfen, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

Die Einleitung bearbeiten Sie typischerweise mindestens zweimal:

  • Zu Beginn der Arbeit formulieren Sie Aufgabe/Motivation und Ziel. Das ist der Pflock, an dem Sie den vertikalen roten Faden festbinden, der sich durch Ihre Arbeit zieht. Sie planen auch den groben Aufbau der Arbeit, also was voraussichtlich in welchem Kapitel stehen wird.
  • Am Ende erklären Sie den Aufbau Ihrer Arbeit in der Form, die sie schließlich beim Schreiben erhalten hat, und schreiben bzw. überarbeiten den Abschnitt zum Aufbau der Arbeit.

2.8.2 Hauptteil

Der Hauptteil bildet den Kern Ihrer Arbeit. Er enthält typischerweise folgende Aspekte:

  • wissenschaftliche Grundlagen, Theorien, Modelle, Stand der Wissenschaft bzw. Technik,
  • wissenschaftliche Methoden, derer Sie sich in Ihrer Arbeit bedienen, z. B. Literaturrecherche, Interviews, Simulationsexperimente etc.,
  • Ihr Vorgehen bei der Durchführung Ihres Projektes, Experimentes, Ihrer Untersuchung o. Ä.,
  • die Ergebnisse Ihres Projektes, Experimentes, Ihrer Untersuchung o. Ä.

Der Hauptteil soll den überwiegenden Teil Ihrer Arbeit ausmachen.

Bitte verwenden Sie nicht das Wort „Hauptteil” als Überschrift! Der Hauptteil besteht aus mehreren Kapiteln, die jeweils eigene Überschriften haben. Gleiches gilt für den nun folgenden Schlussteil.

2.8.3 Schlussteil

Der Schlussteil Ihrer Arbeit beinhaltet ein Fazit im weiteren Sinne. Es umfasst in aller Regel folgende Aspekte:

  • die kurze und präzise Zusammenfassung der zentralen Aussagen aus dem Hauptteil, vom Ziel über die Methodik und vor allem die wichtigsten Ergebnisse,
  • eine Aussage, inwieweit Sie durch Ihr Vorgehen das in der Einleitung gesetzte Ziel erreicht haben,
  • Ihre Einschätzung,
    • welche Schlussfolgerungen Ihre Untersuchung zulässt und welche nicht,
    • welchen Beitrag zur Weiterentwicklung des Standes der Wissenschaft die Arbeit leistet – die Erwartung ist immer abhängig vom Typ der Arbeit (Hausarbeit, Bachelor- oder Master-Thesis),
    • welche Ausblicke für die Zukunft sich aus Ihren Erkenntnissen eröffnen,
    • inwieweit Ihre Arbeitsweise im nächsten Schritt angepasst werden müsste, um weitere Erkenntnisse zu erzielen.

Die letzte Seite des Schlussteils entspricht der Netto-Seitenzahl der Arbeit.

Auf den Schlussteil folgt das Literaturverzeichnis.

2.9 Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis enthält die vollständigen Angaben (Langbelege) zu den im Text verwendeten Kurzbelegen in der gewählten Zitierweise (siehe Abschnitt 3.5).

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt für bildungswissenschaftliche und didaktische Arbeiten: Die verwendeten Quellen sind in alphabetischer Reihenfolge nach den Nachnamen der Urheber und dem Erscheinungsjahr angeordnet, wie in der DIN ISO 690:2021 festgelegt (Name-Datum-System).

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt für technische Arbeiten: Die Quellen werden in der Reihenfolge ihres Vorkommens im Text nummeriert. Das Literaturverzeichnis listet die Langbelege der Quellen dann in derselben Reihenfolge auf, wie in der DIN ISO 690:2021 festgelegt (Nummern-System).

Die für die Zitierweisen in schriftlichen Arbeiten und die Anfertigung des Literaturverzeichnisses maßgebliche Richtlinie ist die DIN ISO 690:2021. Sie enthält sowohl Angaben zum Name-Datum-System als auch zum Nummern-System. Die Norm kann digital aus dem Hochschul-Netzwerk in der Perinorm-Datenbank aufgerufen werden. Ist nur eine ältere Fassung verfügbar, z. B. in Zitationsprogrammen, darf diese verwendet werden.

Eine Faustregel, die den Umfang des Literaturverzeichnisses i. d. R. treffend umreißt, besagt: pro Textseite mindestens eine gute Quelle, d. h. in einer Arbeit mit 15 Textseiten sollten i. d. R. mindestens 15 qualitativ wertige, wissenschaftliche Quellen verwendet werden. Hiermit ist nicht gemeint, dass sich die Quellen gleichmäßig über die Textseiten verteilen sollen.

Die Nummerierung der Seiten in arabischen Ziffern wird fortgesetzt.

2.10 Übersicht verwendeter Hilfsmittel

Wenn Sie in Ihrer Arbeit generative IT-/KI-Werkzeuge (z. B. ChatGPT, Perplexity, Claude, Dall-E, Stable Diffusion etc.) genutzt haben, müssen Sie diese in einer tabellarischen „Übersicht verwendeter Hilfsmittel” vollständig angeben. Diese Übersicht steht auf einer eigenen Seite nach dem Literaturverzeichnis und enthält folgende Daten:

  • Produktname (z. B. ChatGPT)
  • Zugriffsquelle (z. B. URL)
  • Angaben zu den genutzten Funktionen der Software (z. B. Modell, Instant, Thinking)
  • Nutzungsumfang (z. B. Gliederung, Korrektorat)

Die Übersicht nennt die KI-Werkzeuge, die Sie als Werkzeug eingesetzt haben, etwa um einen Gliederungsentwurf zu prüfen oder die Rechtschreibung zu korrigieren. Wenn Sie in Ihrer Arbeit die Ausgabe eines KI-Dienstes untersuchen, steht dieser Dienst auch in der Übersicht, mit der Untersuchung als Nutzungsumfang – als Werkzeug, nicht als Beleg.

Wörtliche oder paraphrasierende Übernahmen aus Ergebnissen dieser Werkzeuge sind grundsätzlich nicht gestattet, weil die Prüfungsleistung darin besteht, den Text zu schreiben, und eine Prüfungsleistung eigenständig erbracht werden muss. Ein KI-Werkzeug Text generieren zu lassen, ist etwas anderes, als es als Werkzeug einzusetzen. Eine Ausnahme bildet die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Ausgabe generativer KI-Tools im Rahmen Ihrer Arbeit. Auch dann ist eine solche Ausgabe nie eine Quelle und nie ein Beleg: Sie zitieren sie nur als Gegenstand Ihrer Untersuchung. Das Zitat trägt seinen Langbeleg direkt – Produktname, Zugriffsquelle, Modell und Modus sowie das Datum Ihrer Abfrage – zusammen mit dem Hinweis, dass das Zitat nicht als Beleg zu verstehen ist. Es erhält nie einen Kurzbeleg, und sein Langbeleg steht nirgends sonst, insbesondere nicht im Literaturverzeichnis.

Erlaubt ist:

  • Gliederungsideen
  • alternative Formulierungen
  • sprachlicher Feinschliff
  • Verständnisfragen („Erkläre mir X”)

Ausdrücklich verboten ist:

  • das Generieren ganzer Textabschnitte
  • die ungeprüfte Übernahme KI-generierter Daten, Fakten und Quellenangaben
  • Bilder/Abbildungen direkt aus KI ohne Quellen- und Inhaltsprüfung

Wichtig in diesem Zusammenhang: KI-generierte Inhalte, insbesondere Zahlen, Daten und Fakten, sind in einer wissenschaftlichen Arbeit nicht zitierfähig. Sie stammen entweder aus einer richtigen Quelle – in diesem Fall muss die Originalquelle recherchiert und zitiert werden –, oder sie sind halluziniert – in diesem Fall verbietet sich die Verwendung in einer wissenschaftlichen Arbeit ohnehin.

Die Nummerierung der Seiten in arabischen Ziffern wird fortgesetzt.

2.11 Anhang

Ein Anhang soll erstellt werden, wenn es Materialien gibt, die zu umfangreich sind, um in den Text integriert zu werden, und die nicht zwingend für das Textverständnis erforderlich sind, z. B.

  • umfangreiche Berechnungen, deren Ergebnisse im Text verwendet werden,
  • umfangreiche technische Zeichnungen oder schematische Darstellungen,
  • verwendete Fragebögen,
  • Leitfäden und Transkripte von Interviews,
  • umfangreiches Tabellenmaterial, auf das in der Arbeit Bezug genommen wird.

Grundsätzlich gehören alle Quellen, auf die Sie in Ihrer Arbeit Bezug nehmen und die der Hochschulöffentlichkeit nicht zugänglich sind, in den Anhang.

Die einzelnen Teile des Anhangs sind getrennt zu bezeichnen (z. B. „Anhang 1: Explosionszeichnung Bauteil 4711”, „Anhang 2: Verwendeter Fragebogen”, „Anhang 3: Interview mit Person XYZ am TT.MM.JJJJ” etc.). Ein geeignetes Verzeichnis soll sich auf der ersten Seite des Anhangs befinden.

Die Seitennummerierung wird in arabischen Ziffern fortgesetzt. Sofern die Seitennummerierung wegen der Beschaffenheit einer bestimmten Seite des Anhangs nicht sinnvoll oder machbar ist, kann auf die Darstellung der Seitenzahl verzichtet werden. Die Seite wird dennoch mitgezählt und die Nummerierung entsprechend auf der nächsten Seite fortgeführt.

Die letzte Seite des Anhangs ist die letzte nummerierte Seite Ihrer Arbeit.

2.12 Eigenständigkeitserklärung

Jede Arbeit, die Sie im Studium abgeben, muss eine Eigenständigkeitserklärung enthalten. Ohne sie kann Ihre Arbeit als nicht von Ihnen selbst erstellt gelten. Damit wäre die Prüfungsleistung nicht erbracht.

Zum Inhalt der Eigenständigkeitserklärung wird auf die Formvorschriften der HSBI verwiesen. Sie können das Dokument auf der Hochschul-Website herunterladen. Die Erklärung ist auszufüllen, zu unterschreiben und als letzte Seite in die Arbeit einzubinden. Sie trägt keine Seitenzahl.

Wenn Sie in Ihrer Arbeit auf die Unterstützung generativer KI zurückgegriffen haben, fügen Sie die gemäß Eigenständigkeitserklärung erforderliche „Übersicht verwendeter Hilfsmittel” bitte am Ende Ihres Literaturverzeichnisses ein (siehe Abschnitt 2.10).